ANGEBOTSABGABE - Gebäude im Bau in Jesi (AN), via Roma - KOMPLETTES LOS
Die Immobilien sind im Kataster der Gebäude der Gemeinde Jesi im Blatt 64 eingetragen:
Parzelle 63 – Sub 114 – Einheit in der Definition
Parzelle 63 – Sub 207-279-280-281 – Einheit im Bau
Parzelle 63 - Sub 282 – BCNC
Das betreffende Los besteht aus verschiedenen Immobilien, die im Wohnkomplex "Borgo Cartiera" im Bau sind.
Die Immobilien gehören zu drei verschiedenen Gebäuden mit den Bezeichnungen B, C und E.
Gebäude B-C
Die beiden Gebäude haben einen gemeinsamen Eingangsbereich und die Arbeiten sind sowohl in den Wohnungen als auch in den Gemeinschaftsbereichen unvollständig. Sie bestehen aus vier oberirdischen Etagen, plus einem Dachgeschoss und einem Untergeschoss. Derzeit besteht die interne Aufteilung aus 14 Wohnungen und zwei Kellerräumen.
Der Fortschritt der Arbeiten variiert je nach betrachteter Einheit: die Räume im Untergeschoss und die beiden Wohnungen im Erdgeschoss sind vollständig im Rohbau, während in den oberen Etagen fast überall die Putz- und Estricharbeiten durchgeführt wurden und einige Fenster vorhanden sind, viele ohne Verglasung, und die Installationen wurden teilweise realisiert.
Gebäude E - Untergeschoss
Die Hauptbruttobodenfläche der Räume, berechnet unter Berücksichtigung der Fläche der Innen- und Außenwände, wird auf 437 m² geschätzt; die tatsächliche Größe ist schwer zu bewerten, da mehrere tragende Wände von erheblichem Umfang vorhanden sind; außerdem weisen die verschiedenen Räume variable Innenhöhen auf. Die Räume sind noch im Rohbau.
Die Immobilien sind Teil eines privaten Sanierungsplans mit dem Namen "Ex Cartiera Ripanti", der am 06.06.2005 endgültig genehmigt wurde, mit einem städtebaulichen Vertrag, der am 25.10.2005 mit der Gemeinde abgeschlossen wurde.
Die Parzelle 63 Sub 207 stellt neben einem Teil der unterirdischen Räume auch die darüber liegende Fußgängerzone zur gemeinschaftlichen Nutzung dar, die sich entlang zweier Seiten des oberirdischen Gebäudes erstreckt. Es obliegt dem Erwerber, die Teilung dieser Parzelle vorzunehmen, da die Fußgängerzone nicht übertragen wird, sondern im Eigentum der insolventen Gesellschaft bleibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigungen derzeit abgelaufen sind und daher ein neues Projekt eingereicht werden muss, um die erforderlichen Genehmigungen für den Abschluss der Arbeiten zu beantragen.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das Gutachten und die beigefügten Unterlagen.
Losnummer: 1