Verschiedene Kleidung - Bügelmaschinen - Maschinen und Ausrüstungen
Konkurs Nr. 52/2018 - Gericht Spoleto
FREIE GEBOTSVERSTEIGERUNG
Zum Verkauf stehen Maschinen und Ausrüstungen für die Herstellung von Kleidungsstücken verschiedener Art, wie Bügel- und Wasch-/Trocknungsmaschinen, sowie Lagerbestände von insgesamt über 170.000 Kleidungsstücken
Die Regale und Körbe im Los Nr. 1 können erst abgeholt werden, nachdem das darauf befindliche Material, das zum Los Nr. 5 gehört, verkauft und abgeholt wurde
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden wie gesehen und im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Präventions- und Sicherheitsvorschriften sowie an die ökologischen und umweltrechtlichen Vorschriften und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher diesbezüglichen Haftung freistellt. Etwaige Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, werden, sofern sie im Inventar enthalten sind, ausschließlich als „zum Verschrotten“ verkaufte Güter betrachtet, ohne jegliche Haftung der Insolvenzverwaltung für die Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere für etwaige nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter, die kein CE-Zeichen tragen, ist der Erwerber verpflichtet, auf eigene Kosten, Risiko und Verantwortung, diese entweder normgerecht zu machen oder, falls dies nicht möglich ist, sie gesetzeskonform zu entsorgen.
Am Ende der Auktion wird die Zuschlagserteilung für die besten Gebote unter dem Mindestpreis der Genehmigung durch die Verfahrensorgane unterliegen.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben geringere Chancen, für eine eventuelle Zuschlagserteilung berücksichtigt zu werden. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Gebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Zuschlagserteilung.
Gebote, die dem Mindestpreis entsprechen oder darüber liegen, führen zur vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses.