Unternehmensübertragung - Metallverarbeitung
Es ist kein Übergang der rechtlichen Beziehungen (Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, Arbeitsverhältnisse oder anderes) im Zusammenhang mit dem Unternehmen vorgesehen, noch die Nachfolge in Forderungen.
Der Übergang des Erwerbers in die vorherigen Unternehmensverbindlichkeiten und die Übernahme derselben anstelle des Preises sind ausgeschlossen.