Linienverarbeitung Kunststoff
Zwangsverwaltung Nr. 162/2019 R.S.S. und Nr. 2/2023 R.C.C. - Gericht von Catania
Beschlagnahmebeschluss Nr. 7/2020 vom 3. Februar 2020 und anschließender Beschlagnahmebeschluss Nr. 40/2022 vom 18. Februar 2022
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Loskarten
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften für Prävention, Sicherheit sowie für den Umweltschutz und die Umwelt, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt, wobei der Veräußerer von jeglicher Verantwortung befreit ist. Etwaige Instrumente, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei der Veräußerer von jeglicher Verantwortung für die Verwendung durch den Erwerber befreit ist. Insbesondere für Güter, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, ohne CE-Kennzeichnung, ist der Bieter verpflichtet, auf eigene Kosten, Gefahr und Risiko, die Anpassung an die Vorschriften vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.