Linienverarbeitung Kunststoff
Zwangsverwaltung Nr. 162/2019 R.S.S. und Nr. 2/2023 R.C.C. - Gericht von Catania
Beschlagnahmebeschluss Nr. 7/2020 vom 3. Februar 2020 und anschließender Beschlagnahmebeschluss Nr. 40/2022 vom 18. Februar 2022
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Loskarten
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention, Sicherheit sowie zum Umweltschutz, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt, wobei der Veräußerer von jeglicher Verantwortung befreit ist. Etwaige Instrumentengüter, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei der Veräußerer von jeglicher Verantwortung für die Verwendung durch den Erwerber befreit ist. Insbesondere ist der Erwerber für die eventuellen nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Güter ohne CE-Kennzeichnung verpflichtet, auf eigene Kosten, Mühe und Risiko deren Anpassung an die Vorschriften vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.