Kunststoffverarbeitungsanlagen
Gerichtliche Verwaltung Nr. 162/2019 R.S.S. und Nr. 2/2023 R.C.C. - Gericht von Catania
Beschluss zur Beschlagnahme Nr. 7/2020 vom 03.02.2020 und nachfolgender Beschluss zur Einziehung Nr. 40/2022 vom 18.02.2022
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Die Lose werden wie gesehen und gefallen im aktuellen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Die Entsorgung von eventuell enthaltenem Kunststoffmaterial und anderem Material in den Silos an den verschiedenen Standorten erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Verfahrens nach endgültiger Zuschlagserteilung. Eventuelle Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung der Verfahrensorgane für die Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger verpflichtet, auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko, die Normierung der nicht konformen Güter gemäß den Sicherheitsvorschriften, die kein CE-Zeichen tragen, durchzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Die Entsorgung von eventuell enthaltenem Kunststoffmaterial und anderem Material in den Silos an den verschiedenen Standorten erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Verfahrens nach endgültiger Zuschlagserteilung. Eventuelle Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung der Verfahrensorgane für die Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger verpflichtet, auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko, die Normierung der nicht konformen Güter gemäß den Sicherheitsvorschriften, die kein CE-Zeichen tragen, durchzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.