Geflügelschlachtung - Anlagen und Maschinen
Vollstreckung mit Unternehmensfortführung Nr. 31/2019 - Gericht von Padua
VERKAUF MIT FREIER ANGEBOTSABGABE
Zum Verkauf stehen Anlagen und Maschinen für die Geflügelschlachtung sowie Maschinen für die Verpackung, zusätzlich zu Hubwagen und Fahrzeugen
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden wie gesehen und gefallen im aktuellen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang trägt der Käufer.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und der Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit ist. Etwaige nicht konforme Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung des Verwalters im Falle der Nutzung durch den Käufer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger verpflichtet, für etwaige nicht konforme Güter hinsichtlich der Sicherheit, die kein CE-Zeichen tragen, auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko deren Normierung vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren gesetzeskonforme Entsorgung sicherzustellen.