Geflügelschlachtung - Anlagen und Maschinen
Vollstreckung mit Unternehmensfortführung Nr. 31/2019 - Gericht von Padua
VERSTEIGERUNG DER KOMBINATION 7 AUF DER BASIS EINER ERHALTENEN ANGEBOT
Zu verkaufen sind Anlagen und Maschinen für die Geflügelschlachtung sowie Maschinen für die Verpackung, zusätzlich zu Hubwagen und Fahrzeugen.
Es ist möglich, auch auf das Gesamtlos (Los 0) zu bieten, das alle Lose in der Auktion umfasst.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losbeschreibungen.
Die Lose werden wie gesehen und gefallen im aktuellen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang trägt der Käufer.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt, wobei der Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit ist. Etwaige nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechenden Betriebsmittel, die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung des Verwalters im Falle der Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Erwerber verpflichtet, für etwaige nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Güter, die kein CE-Zeichen tragen, auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko deren Normierung vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.