Baustellenausrüstung - Baumaterial
Insolvenz Nr. 19/2021 - Gericht von Cassino
VERSTEIGERUNG ZUM FREIEN GEBOT
Zum Verkauf stehen Baustellenausrüstung und Baumaterial wie Biegemaschine, Schweißgerät, Arbeitsgeräte und Lagerwerkzeuge sowie Büromöbel und -ausrüstung
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Loskarten
Das Verfahren ist nicht im VIES registriert. Die Mehrwertsteuer ist daher auch für innergemeinschaftliche Käufer fällig.
Die Lose werden im Zustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Die Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften für Prävention, Sicherheit sowie für den Umwelt- und Naturschutz, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Haftung diesbezüglich freistellt. Eventuelle Instrumente, die nicht den derzeit geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, ohne CE-Kennzeichnung, sind ausschließlich vom Erwerber auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko in Übereinstimmung zu bringen oder, falls dies nicht möglich ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Nach Abschluss der Auktion wird die Zuschlagserteilung für die besten unter dem Mindestpreis eingegangenen Angebote von den Organen des Verfahrens genehmigt.
Der Mindestpreis ist in der Loskarte angegeben. Angebote, die erheblich unter dem Mindestpreis liegen, haben weniger Chancen auf eine mögliche Zuschlagserteilung. Je geringer also der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Möglichkeit einer Zuschlagserteilung.
Angebote, die gleich oder höher als der Mindestpreis sind, führen zu einer vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses.