Baumaschinen - Baustellenmaterial
Insolvenz Nr. 19/2021 - Gericht von Cassino
VERSTEIGERUNG AUF DER BASIS EINER ERHALTENEN ANGEBOTS
Zum Verkauf stehen Maschinen und Materialien für Baustellen wie Biegemaschinen, Schweißgeräte, Arbeitsgeräte und Werkzeuglager sowie Büromöbel und -ausstattung
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die einzelnen Losblätter
Das Verfahren ist nicht im VIES eingetragen. Die Mehrwertsteuer ist daher auch für Käufer aus der EU zu zahlen.
Die Lose werden wie gesehen und gefällt im aktuellen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Waren an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle Kosten trägt und der Verkäufer von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit. Etwaige nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechenden Instrumente, die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als „Schrott“ verkauft, wobei jegliche Verantwortung des Verwalters für die Nutzung durch den Käufer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Käufer verpflichtet, für etwaige nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Waren, die kein CE-Zeichen tragen, auf eigene Kosten und Risiko deren Normierung vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren gesetzeskonforme Entsorgung zu veranlassen.
Am Ende der Auktion werden die besten Angebote, die unter dem Mindestpreis liegen, der Genehmigung durch die zuständigen Stellen des Verfahrens unterworfen sein.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die erheblich unter dem Mindestpreis liegen, haben geringere Chancen, für eine mögliche Zuschlagserteilung berücksichtigt zu werden. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Zuschlagserteilung.
Angebote, die dem Mindestpreis entsprechen oder diesen übersteigen, führen zur vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses.