Wohnimmobilie in () - Los 1
Cagnano Varano
IDENTIFIKATION DES ZUGRIFFSOBJEKTS (LOS A) wie in der c.t.u. in den Akten des Verfahrens beschrieben:
Los besteht aus einer Wohnung in Cagnano Varano in der Via S. Pertini, 4/A.
Die Wohnung befindet sich im dritten Stock eines Gebäudes mit insgesamt 6 Etagen, darunter ein vollständig unterirdisches Geschoss mit Zugang von der Via N. Paganini, ein Untergeschoss mit Zugang von der Via A. Vivaldi und 4 Etagen, die vollständig über dem Boden liegen, mit Zugang von der Via S. Pertini, ohne Aufzug. Die Wohnung nimmt die gesamte oberste Etage ein, besteht aus 6 großen Räumen mit zwei Bädern und zahlreichen Zubehörteilen, insgesamt 12,5 Katasterräumen. Ausgestattet mit einer Terrasse auf gleicher Ebene von über 100 m², von denen 37 m² überdacht sind.
Das Objekt, das das Los bildet, befindet sich in Cagnano Varano (FG), in einem Wohnkomplex am Rande des bebauten Gebiets, an der Kreuzung zwischen der Via A. Vivaldi und der Via S. Pertini, mit Zugang durch das Haupttor des Wohnkomplexes in der Via Pertini, Hausnummer 4/A.
Es handelt sich um eine Immobilieneinheit im dritten Stock eines Gebäudes mit insgesamt 6 Etagen, von denen 4 über dem Boden liegen, eines im Untergeschoss und eines im Keller. Auf der Ebene der eigenen Etage verfügt die Wohnung über eine große Terrasse, teilweise überhängend, auf der Ostseite, während auf der gegenüberliegenden Seite, die nach Westen ausgerichtet ist, insgesamt 5 Dachfenster vorhanden sind, da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt, die unter dem Dach gebaut wurde.
Im Kataster ist die gepfändete Immobilieneinheit im Blatt 34 der Gemeinde Cagnano Varano, Parzelle 649, Unterparzelle 21, Kategorie A/2, mit einer Größe von 12,5 Räumen eingetragen.
GRENZEN:
Der c.t.u. erklärt in seinem Gutachten, das in den Akten des Verfahrens vorliegt, dass die katasterlichen Grenzen des betreffenden Grundstücks, die mit den Grenzen des Gebäudes übereinstimmen, da das Objekt die gesamte oberste Etage einnimmt, im Gegenuhrzeigersinn von der Via A. Vivaldi auf der Westseite, dem verbleibenden Teil der Parzelle 648 auf den Süd- und Ostseiten (auf dem sich die private Zufahrt zu den unterirdischen Garagen befindet) und der Via S. Pertini auf der Nordseite gebildet werden.
Wie vom c.t.u. in seinem Gutachten, das in den Akten des Verfahrens vorliegt, festgestellt wurde, ist die Wohnung, die Los A bildet, vollständig illegal, da ihr Volumen sonst nicht realisierbar wäre (in der Zone sind nur 3 Etagen erlaubt), da das gesamte Volumen – trotz der Eigenschaften der Bewohnbarkeit – illegal als technisches Volumen deklariert wurde, da seine Abmessungen jede abstrakt genehmigungsfähige Größe als technisches Volumen überschreiten.