Industrieimmobilie in Fabriano (AN) - LOS 1 + LOS 2
Fabriano (AN)
Industrieimmobilie in Fabriano (AN), Via Giuliano Ceresani 17 - LOS 1 + LOS 2
Die Immobilie ist im Kataster der Gebäude der Gemeinde Fabriano im Blatt 141 eingetragen:
Parzelle 755 – Kategorie D/1 – R.C. € 8.146,00
Die Immobilie ist im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Fabriano im Blatt 141 eingetragen:
Parzelle 755 - Urbane Fläche - Fläche 2.195 qm
Parzelle 729 - Ackerland - Klasse 2 - Fläche 106 qm - R.C. € 0,30 - R.D. € 0,22
Das Handwerks-/Industriegebäude erstreckt sich teilweise über zwei Stockwerke (Erdgeschoss und erstes Obergeschoss) und teilweise nur im Erdgeschoss, mit einem exklusiven asphaltierten Hof.
Intern besteht es aus: Eingang, Wartezimmer, Vorraum, drei Badezimmer, zwei Werkstätten und drei Lagerräume im Erdgeschoss; zwei Flure, vier Büros, Vorraum, zwei Badezimmer, Archiv, Besprechungsraum, Lager und Elektrozentrum im ersten Obergeschoss.
Das betreffende Gebäude wurde im Los Nr. 6 des Produktionsansiedlungsplans (P.I.P.) mit dem Namen "Campo dell’Olmo" errichtet und befindet sich im östlichen Teil der Gemeinde Fabriano (AN) in der Nähe der Staatsstraße 76 des Val d’Esino, die sich durch die Gebiete von Umbrien und Marken zieht und eine der Hauptverkehrsachsen darstellt. Es liegt etwa 5 km vom Stadtzentrum entfernt.
Die Immobilie wurde nicht im Rahmen der öffentlichen Wohnungsbauverordnung errichtet und ist nicht ganz oder teilweise mit öffentlichen Mitteln finanziert, mit noch bestehenden Verpflichtungen für den schuldnerischen Eigentümer.
Bitte beachten Sie das Vorhandensein von sanierbaren kataster- und städtebaulichen Abweichungen.
Baugrundstück innerhalb der Z.T.O. "D2 – PRODUKTIVE ZONEN" des gültigen PRG der Gemeinde Fabriano.
Es hat keine weitere Baukapazität, da diese bereits vollständig für den Bau des Gebäudeteils genutzt wurde.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Immobilie Gegenstand eines Mietvertrags ist, der nicht der Verfahren entgegensteht, mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2029 zu einer jährlichen Miete von € 14.400. Der Mietvertrag sieht ausdrücklich vor, dass im Falle eines Verkaufs die Mieterin verpflichtet ist, die Immobilie innerhalb von 90 Tagen nach Mitteilung des Vermieters über die erfolgte Zuschlagserteilung an Dritte zurückzugeben.