Wohnimmobilie in Bressana Bottarone (PV) - Los 1
Bressana Bottarone (Pavia)
Es handelt sich um einen Teil eines Reihenhauses, das als Wohnraum mit zwei Stockwerken über dem Erdgeschoss sowie einem Dachboden genutzt wird. Das Objekt befindet sich in einem schlechten Erhaltungszustand; im Erdgeschoss sind Stützen im Wohnbereich platziert, um mögliche Setzungen der Gewölbedecke zu verhindern.
OBJEKT NR. 1
Die Wohnung besteht im Erdgeschoss aus einem Eingang, einem Wohnbereich mit Kochnische, einem Esszimmer,
einem Abstellraum mit Fenster, der als Waschküche dient, und einem Badezimmer unter der Treppe; im ersten Stock
gibt es zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer und einen Abstellraum mit Fenster, der als drittes Schlafzimmer genutzt wird; im
Dachboden befinden sich zwei Lagerräume und ein Badezimmer.
OBJEKT NR. 2
Es handelt sich um ein angrenzendes Grundstück an der Nordseite des Gebäudes mit 97 m², das als Garten genutzt wird,
umzäunt und über ein Tor zugänglich. Wie aus dem Urbanistikzertifikat hervorgeht, hat das Grundstück die folgende städtebauliche Nutzung: ländliche Kerngebiete von historischem und ökologischem Interesse – Art. 63.
OBJEKT NR. 3
Es handelt sich um ein angrenzendes Grundstück an der Südseite des Gebäudes mit 28 m², das sich in einem Zustand der Vernachlässigung befindet,
umzäunt und nur über die Wohnung zugänglich. Wie aus dem Urbanistikzertifikat hervorgeht, hat das Grundstück die folgende städtebauliche Nutzung: ländliche Kerngebiete von historischem und ökologischem Interesse – Art. 63.
OBJEKT NR. 42
Es handelt sich um ein Grundstück von 555 m², das katasterlich als bewaldete Ackerfläche eingestuft ist, aber sich derzeit in
gänzlicher Vernachlässigung befindet. Wie aus dem Urbanistikzertifikat in Anhang 10 hervorgeht, hat das Grundstück die folgende städtebauliche Nutzung: ländliche Kerngebiete von historischem und ökologischem Interesse – Art. 63.
Auf dem Grundstück befindet sich an der Südgrenze die Anwesenheit von nicht genehmigten Mauerwerken, die als Lager genutzt werden
und daher abgerissen werden müssen.