Wohnung in Bari
Bari
Wohnung in Bari, Via Vincenzo Bellezza 46
Wohnung identifiziert im Kataster Gebäude - Blatt 7:
Teil 604 - Unter. 53 - Zc. 2 - Kategorie A2
Teil 604 - Unter. 52 - Zc. 2 - Kategorie A2.
Das Gebäude wird zum Verkauf des Eigentumsrechts (1/1) angeboten und hat eine katastermäßige Größe von 7 Zimmern.
Das betreffende Gebäude ist in eine Wohnanlage mit mehreren Treppenhäusern eingebettet, mit einem umzäunten Hof mit einem zugehörigen Parkplatz. Die Wohnung befindet sich in gutem Zustand. Das zum Verkauf stehende Gebäude weicht vom aktuellen Zustand ab, und ein Teil davon ist mit einem anderen Gebäude verbunden, das über den Eingang der Treppe (B) des gleichen Gebäudekomplexes als Wohnsitz genutzt wird, ohne Vertrag mit anderen.
Ein Teil der Fläche wurde mit der benachbarten Wohnung verschmolzen, die über den Eingang der Treppe (B) des gleichen Gebäudekomplexes verfügt, im Kataster: Fg. 7, Teil 604, Unter. 52. Die katastermäßige Änderung findet keinen Eintrag in den Immobilienregistern. Die an die benachbarte Wohnung abgetretene Fläche beträgt ca. 50,00 qm und umfasst zwei Zimmer, ein Bad und einen Teil der Balkone. Zur Realisierung wurde eine Trennwand im Flur verschoben.
Die verbleibende Wohnung, Unter. 53, wurde durch die Zwischenwände und die Schaffung eines Badezimmers verändert, wodurch der Küchenraum verkleinert wurde. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands muss ein Baugesuch beim Technischen Büro der Gemeinde eingereicht werden, um die erforderlichen Bauarbeiten zur Wiedervereinigung der ursprünglichen Wohnung durchzuführen. Die Operation ist einfach, da es ausreicht, die Trennwand im Flur auf den Ursprungszustand zurückzuführen, indem Wände, Putze und Anstriche wiederhergestellt, die Elektroinstallation angepasst und die Kontinuität der Balkone wiederhergestellt werden, wobei die aktuelle Grundriss des Unter. 53 unverändert bleibt.
Die Kosten für die Durchführung dieser Arbeiten werden auf 8.000,00 € einschließlich MwSt. geschätzt. Für die technische Praxis und die katastermäßige Änderung wird eine Gesamtgebühr von 2.000,00 € geschätzt. Es gibt keine Bestätigung der Energieleistung und keine Erklärung zur Konformität der Anlagen.