Übertragung eines Unternehmenszweigs im Einkaufszentrum "IL CENTRO" in Arese (MI)
Arese (MI)
Übertragung eines Unternehmenszweigs im Einkaufszentrum "IL CENTRO" in Arese (MI)
Unternehmenszweig, wie im Schätzbericht näher beschrieben, bestehend aus einem Einzelhandelsgeschäft für Bekleidung und Sportartikel unter dem Handelsnamen "Treesse", das sich im Einkaufszentrum im Eigentum von TEA namens "Il Centro" in Arese, Via G. Luraghi 11, befindet, bestehend aus:
-Mietvertrag für das Geschäft im Einkaufszentrum "Il Centro" in Arese, Via G. Luraghi 11, abgeschlossen mit TEA und um weitere drei Jahre nach Ablauf des ersten Vertrags am 13.04.2025 verlängert;
-6 Arbeitsverhältnisse, es sei denn, ein Arbeitnehmer, der nicht in den Unternehmenszweig einbezogen ist, beantragt keine Wiedereingliederung;
-Geschäftsausstattung und -einrichtung;
-Marke "Treesse";
-Website;
-Kundenstamm und Geschäftswert.
Nicht Teil des Unternehmenszweigs sind Immobilien, bewegliche Sachen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Warenbestand im Laden zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, der separat verkauft wird.
MIETVERTRAG DES ZWEIGS
Der Mietvertrag unterliegt einer auflösenden Bedingung, falls der Zweig an eine andere Partei als den Mieter versteigert wird, nach einem vom Gericht genehmigten Wettbewerbsverfahren. In diesem Fall wird der Mietvertrag automatisch am fünfzehnten Tag nach Erhalt einer PEC-Kommunikation des Verfahrens durch den Mieter für beendet erklärt, in der die Vergabe des Zweigs an Dritte mitgeteilt wird. Der Mieter ist verpflichtet, den Zweig innerhalb von fünf Tagen zurückzugeben.
ARBEITSVERHÄLTNISSE
Die Übertragung des Zweigs führt zur Übertragung aller bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber zum Zeitpunkt der Übertragung, ohne Haftung des Erwerbers gemäß Artikel 47 Absatz 5-bis des Gesetzes vom 29. Dezember 1990 Nr. 428 für alle bis zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden Forderungen der Arbeitnehmer. Der Bieter ist verpflichtet, den Gewerkschaftsorganisationen die Mitteilung gemäß Artikel 47 Absatz 1-bis des Gesetzes vom 29. Dezember 1990 Nr. 428 gleichzeitig mit dem Angebot zu übermitteln.
Es wird festgestellt, dass ein Arbeitnehmer, der nicht in der Anzahl der im Unternehmenszweig beschäftigten Personen enthalten ist, eine außergerichtliche Wiedereingliederungsforderung gestellt hat, die derzeit nicht gerichtlich verfolgt wird.