Gewerbefläche als Fitnessstudio in Bari - LOTTO 2
Bari
Gewerbefläche als Fitnessstudio in Bari, Via della Resistenza 172/174 - LOTTO 2
Immobilie in der Gemeinde Bari in der Via della Resistenza Nr. 172/174 - Untergeschoss, identifiziert im Kataster der Gebäude auf Blatt 115, Parzelle 101 Sub. 55 gestrichen Parzelle 265 Sub. 1 (Fitnessstudio) und Blatt 115, Parzelle 101 Sub. 56 (Gewerbefläche). Die Immobilien, auch wenn sie katastermäßig jeweils mit einer eigenen Unterparzelle und unterschiedlicher Nutzung identifiziert sind, bilden tatsächlich eine einzige Immobilie, die als Fitnessstudio und Physiotherapie-Studio genutzt wird und sich im Untergeschoss des Gebäudes in Bari im Viertel Carrassi befindet, genauer gesagt mit Haupteingang von den Hausnummern 172 und 174 in der Via della Resistenza und mit einem sekundären Zugang von der Hausnummer 14 in der Via Giuseppe Palmieri.
Konkret handelt es sich um einen Teil eines gesamten Gebäudes mit vier Treppenhäusern, das im Erdgeschoss für Wohnungen und Privatstudios, in den oberen Stockwerken für Wohnungen und schließlich im Untergeschoss für Fitnessstudio und Gewerbefläche (Gegenstand der Pfändung) und Lagerraum vorgesehen ist. Wie bereits erwähnt, befindet sich das Gebäude in der Nähe des Stadtzentrums, genauer gesagt im Viertel Carrassi, einem Stadtteil südlich des Zentrums von Bari, der zum II. Stadtbezirk gehört. Es liegt an einer Hauptstraße des Viertels namens Via della Resistenza, die zwei weitere wichtige und grundlegende Straßen verbindet, nämlich Viale Luigi Einaudi und Viale Papa Giovanni XXIII sowie Via Stefano Jacini.
Die Immobilienanlage befindet sich in einem Viertel in der Nähe des Stadtzentrums; es handelt sich um eine gut erschlossene Wohngegend mit allen Arten von Dienstleistungen und Infrastrukturen.
Die Immobilien im Nordosten grenzen fast vollständig an die Via Giuseppe Palmieri, wo sich der sekundäre Zugang befindet, und im verbleibenden Bereich an ein Lagerraum, der im Eigentum Dritter steht, im Nordwesten grenzen sie an die Via della Resistenza, wo sich der Haupteingang befindet, d. h. die beiden Rampen, die zum offenen Hof vor den Räumen gehören, im Südwesten grenzen sie an die offenen Flächen der Gebäude, die auf der Katasterkarte mit den Parzellen 106 und 278 identifiziert sind, und schließlich im Südosten grenzen sie an eine offene Fläche im Eigentum Dritter. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im äußeren Hof, genauer gesagt im zentralen Teil, gemeinschaftliche Räume mit dazugehöriger offener Fläche befinden.