Wohnung, Parkplatz und Garage in Terni - LOT 2
Terni
Wohnung, Parkplatz und Garage in Terni, Via Marche 45 - LOT 2
VOLLE EIGENTUMSRECHTE für den Anteil von 1/1 an
- Wohnung des zivilen Typs Blatt 111 - Teilchen 385 Unter. 35, Kat. A/2, Klasse 3, Bestehend aus 7 Zimmern, Fläche 140 qm (insgesamt ohne Freiflächen 138 qm), Stockwerk T-S1, R.C. € 777,27;
- Parkplatz - Blatt. 111 - Teilchen 385 Unter. 35, Kat. C/6, Klasse 4, Bestehend aus 12 qm, Fläche 12 qm, Stockwerk T, R.C. € 22,31.
- Garage - Blatt. 111 - Teilchen 385 Unter. 101, Kat. C/6, Klasse 6, Bestehend aus 18 qm, Stockwerk T, R.C. € 45,55
Die Wohnung erstreckt sich über zwei Ebenen (Erdgeschoss und Untergeschoss) und ist intern wie folgt aufgeteilt: Wohnzimmer, Küche, zwei Schlafzimmer, Flur und zwei Badezimmer im Erdgeschoss; großes Kellerzimmer mit Kochnische und vier Räumen für Badezimmer/Keller/Abstellräume und Lüftungsschacht im Untergeschoss. Zwei Portiken an den Seiten des Gebäudes und ein exklusiver Hofgarten auf der Westseite des Gebäudes sind angebunden. Die beiden Etagen sind intern durch eine Einzelrampen-Treppe verbunden.
Es liegt ein Bauabkommen vor, Formalität Nr. 5404 vom 17.08.1999 vom 22.07.1999, Repertoire Nr. 34588, zugunsten der Stadt Terni (TR), von dem der Bieter Kenntnis nehmen muss und dem er sich widersetzen kann, wobei er gemäß Artikel 9 des Abkommens in die entsprechenden Verpflichtungen eintritt.
Es gibt keine städtebauliche Konformität. Im Untergeschoss befinden sich Räume, die derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden, die aufgrund ihrer Lage und Merkmale nicht für Wohnzwecke genutzt oder angepasst werden können, weshalb eine Umwandlung in einen Kellerbereich erforderlich ist, wobei die Kosten zu Lasten des Erwerbers gehen, in Übereinstimmung mit dem genehmigten Projekt. Die oben beschriebene Änderung ist aus baurechtlicher Sicht nicht heilbar, da sie im Widerspruch zur Bauordnung von Terni steht, die die Schaffung und/oder Legalisierung von Wohnräumen im Untergeschoss nicht vorsieht und insbesondere keine geeigneten Luftraumbeziehungen aufweist.
Da es sich um einen nicht heilbaren Bauverstoß handelt, wurde der Immobilienwert unter Berücksichtigung dieser Räume als Keller mit einem entsprechenden Marktwertabschlag geschätzt und in Übereinstimmung mit dem genehmigten Projekt angepasst. Die Kosten für diese Maßnahmen wurden auf € 1.000,00 geschätzt, bereits vom Schätzwert abgezogen.
Es gibt eine Hausordnung, die jährlichen ordentlichen Wohnungseigentumskosten belaufen sich auf ca. € 700,00. Der Erwerber trägt die Kosten für das laufende Jahr und das Jahr vor dem Verkauf gemäß Artikel 63 der Durchführungsbestimmungen des BGB. Die Heizung ist autonom. Die im Los enthaltenen Immobilien sind vom Schuldner besetzt.
Was die Garage betrifft, handelt es sich um eine regelmäßige trapezförmige Form, die sich im Untergeschoss befindet und Teil einer gemeinsamen Garagenanlage ist, mit gemeinsamen Gehwegen und Zugängen. Der Zugang erfolgt von der öffentlichen Via Marche aus und führt über gemeinsame Innenbereiche zu allen Wohneinheiten der Reihe.
Der Parkplatz des Unter. 5 ist unbedeckt und befindet sich neben dem Hauseingang. Der Zugang zum Grundstück erfolgt direkt von der öffentlichen Via Marche. Die Immobilien sind vom Schuldner bewohnt.