GERICHT TRANI
VIERTES ANZEIGE FÜR DIE VERKAUF VON IMMOBILIEN
TELEMATISCHER VERKAUF
VERFAHREN NR. 62/2020 R. G. ES. IMM
Die Unterzeichnete AVV. MADDALENA PALMITESSA, eingetragen im Rat der Anwälte von Trani, mit Büro in BARLETTA in CORSO CAVOUR NR. 22, ERDGESCHOSS (TEL. 0883.345.093 FAX 0883.330.666, PEC maddalena.palmitessa@pec.ordineavvocatitrani.it), beauftragt mit den telematischen Verkaufsoperationen, gemäß der Methode des Art. 21 D.M. 26. Februar 2015, Nr. 32, im Verfahren Nr. 62/2020 R. G. Es. Imm., mit Beschluss vom 18. Januar 2021 des Vollstreckungsrichters des Gerichts von Trani, Dr. Marco Marangio Mauro, und bestätigt mit Beschluss vom 10. April 2024 durch die Vollstreckungsrichterin des Gerichts von Trani, Dr. Maria Azzurra Guerra,
GIBT BEKANNT
dass, im virtuellen Raum des Anbieters für öffentliche Verkäufe www.venditegiudiziarieitalia.it,um 16:30 Uhr und folgende am 17. Februar 2025
wird, gemäß der telematischen Methode des Art. 21 D.M. 26. Februar 2015, Nr. 32, die TELEMATISCHE VERKAUF OHNE ENGE der folgenden Immobilien durchgeführt, die zum Verkauf im Ganzen und nicht nach Maß und im tatsächlichen und rechtlichen Zustand, in dem sie sich befinden, angeboten werden.Es handelt sich um eine Wohnung im zweiten Stock, bestehend aus einem Raum und einem Bad, direkt verbunden, über eine interne Treppe, mit dem Lager im dritten Stock mit Terrasse.
Identifiziert im Kataster: Gebäude: - Wohnung eingetragen im N.C.E.U. der Gemeinde Terlizzi (BA), auf Blatt 22, Parzelle 854, Unterparzelle 3, Kat. A/5, Klasse 6, Räume 1, Miete 54,23 Euro
- Lager eingetragen im N.C.E.U. der Gemeinde Terlizzi (BA), auf Blatt 22, Parzelle 854, Unterparzelle 4, Kat. C/2, Klasse 7, qm 17.
Die Immobilie befindet sich in der Zone A2: "A2 Urbane Gebiete mit architektonischem Interesse" des Stadtplans der Gemeinde Terlizzi.
Aus der Lektüre des Kaufvertrags ergibt sich, dass diese Immobilie vor dem 1. September 1967 gebaut wurde und dass die Überdachung (Lager im dritten Stock)
mit einer Baugenehmigung in Sanierung vom 14.11.1991 regularisiert wurde. Im Folgenden werden die städtebaulichen Abweichungen beschrieben, die sich aus dem Vergleich ergeben
zwischen der Beschreibung der Immobilie im Kaufvertrag, der in der Baugenehmigung in Sanierung vom 14.11.1991 und der Katasterpläne
im dritten Stock im Vergleich zu dem, was vor Ort am 22.10.2020 festgestellt wurde: Zweiter Stock: Erstellung eines Holzlagers (kürzlich erstellt), wie in der grafischen und fotografischen Dokumentation des Zustands der Orte dargestellt; Dritter Stock: Erweiterung des Lagerraums, wie in der
grafischen und fotografischen Dokumentation des Zustands der Orte dargestellt.
Der Industriekomplex liegt an einer städtischen Straße mit beidseitigem Verkehr und der angrenzende Bahnübergang wurde durch einen Fahrzeugunterführung ersetzt.
STARTWERT: 21.600,00 € (EINUNDZWANZIGTAUSENDSECHSHUNDERT/00)
MINDESTGEBOT: 16.200,00 € (SECHZEHNTUSENDZWEIHUNDERT/00)
MINDESTGEBOT IM FALL EINER AUKTION: 432,00 € (VIERHUNDERTZWEIUNDDREISSIG/00)
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die angehängte Dokumentation.