Wettbewerbsverfahren für die Übertragung des Unternehmens der Gesellschaft Arredobagno 19 S.r.l. in Liquidation, wie genau im Verkaufsreglement (Anh. 1) und den dazugehörigen Anlagen, die Teil der Verkaufsordnung sind und dem Anzeigenblatt beigefügt sind, definiert.
Das Unternehmen, gelegen in der Gemeinde Asciano, via Toscana Nr. 33, und tätig in der Produktion und dem Vertrieb von Badezimmerausstattungen und -zubehör, Billardzubehör und Kaffeemaschinen, besteht aus:
- allen notwendigen Ausrüstungen für den Betrieb des Unternehmens, näher beschrieben im beigefügten Gutachten
- Lager von Rohstoffen und Halbfertigprodukten, die im Produktionsprozess des Unternehmens verwendet werden, siehe beigefügtes Gutachten
- technische Dokumente, Technologien, Zeichnungen, Modelle, Muster, Prototypen, Projekte, Produktionsanweisungen, Realisierungen – erstellt oder in Erstellung – und weiteres Know-how, das verwendet wird (oder potenziell verwendet werden könnte) im Betrieb des Unternehmens, es sei denn, sie gehören Dritten
- die Marken "Capannoli" und "Tusca" sowie der Geschäftswert, wie aus dem Gutachtenauszug hervorgeht
- die Arbeitsverhältnisse, in die Capannoli S.r.l. gemäß Art. 2112 des Zivilgesetzbuches eingetreten ist, nach den Verfahren der Gewerkschaftskonsultation gemäß Art. 47 des Gesetzes Nr. 428 von 1990;
- die Agenturbeziehungen, in die Capannoli S.r.l. infolge des Mietvertrags über das Unternehmen eingetreten ist;
- alle anderen Verträge, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übertragungsvertrags noch ausstehen, die der Teilnehmer durch Zugang zum Datenraum überprüfen muss, außer solchen, die einen streng persönlichen Charakter gemäß Art. 2558 c.c. haben.
- Das Eintreten in die Verträge, wie oben erwähnt, bezieht sich auf diejenigen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übertragungsvertrags noch ausstehen. Es wird die Aufgabe und Last des Teilnehmers sein, die Aktualität durch Zugang zum Datenraum zu überprüfen. Ebenso wird der Teilnehmer auf eigene Kosten und Verantwortung technische Dokumente, Technologien usw. identifizieren, die Gegenstand der Übertragung sein können.
Der Geschäftsbereich umfasst nicht die Immobilie
Die Zahlung des Käuferaufgelds (Buyer's Premium) obliegt dem Käufer, das dem auf Verkäufe spezialisierten Unternehmen gemäß Art.107 l.f. Gobid International Auction Group S.r.l. zusteht.
Die Lose werden verkauft, wie gesehen und gefallen. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Für weitere Informationen zur Teilnahme siehe die Verkaufsordnung und die beigefügten Dokumente.