Achtung
Das Umsatzsteuer-Guthaben ist im Entstehen und daher ein zukünftiges Guthaben, das erst 2025 zur Rückerstattung beantragt werden kann. Die vorzeitige Abtretung des Umsatzsteuer-Guthabens ist zivilrechtlich zwischen den Parteien gültig, erlangt jedoch erst dann Wirksamkeit, auch für steuerliche Zwecke, wenn das Guthaben in der jährlichen Erklärung zur Rückerstattung beantragt wird. Der Abtretungsvertrag muss in Form einer öffentlichen Urkunde oder einer notariell beglaubigten Schrift verfasst werden und muss dem zuständigen Büro der Agentur für Einnahmen mitgeteilt werden. Die Mitteilung des Abtretungsvertrags muss nach der Einreichung der Erklärung erfolgen, in der das abgetretene zukünftige Guthaben enthalten ist und zur Rückerstattung beantragt wird.
Zum Verkauf steht ein Mehrwertsteuerguthaben zur Rückerstattung pro soluto in Höhe von 29.297,84 Euro
Das Guthaben bezieht sich auf das Jahr 2024