Übertragung eines Unternehmensbereichs mit Sitz in Calliano (TN), Via Castel Beseno Nr. 22/B und Nr. 22/C, der die Ausübung der mechanischen Bearbeitung, die Herstellung von Metallbaukomponenten, die Behandlung und Beschichtung von Metallen sowie mechanische Wartungsarbeiten umfasst, sowie damit verbundene Tätigkeiten, die die Produktion und Vermarktung von Produkten aus präziser mechanischer Bearbeitung betreffen.
Genauer gesagt bietet das Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der präzisen mechanischen Bearbeitung auf CNC-Bearbeitungszentren an. Es führt Dreh- und Bohrarbeiten nach Kundenzeichnung im Bereich der mechanischen Übertragungen und insbesondere bei variablen epicycloidalen Zahnrädern durch.
Die Übertragung umfasst die Betriebsmittel, immaterielle Vermögenswerte und den Geschäftswert, einschließlich 16 Einheiten spezialisierten Personals, wie in den beigefügten Gutachten näher ausgeführt.
Der Unternehmensbereich wird gemäß Absatz 3 des 214 CCII verkauft, d.h. unter Ausschluss der Haftung des Käufers für die Schulden, die im Zusammenhang mit der Ausübung des übertragenen Unternehmensbereichs vor der Übertragung entstanden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
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der Unternehmensbereich derzeit an Dritte vermietet ist, aufgrund eines speziellen Mietvertrags für den Unternehmensbereich und nachfolgender Ergänzungen, der am 31.12.2024 ausläuft und von Rechts wegen auch vor Ablauf gekündigt wird, falls der Unternehmensbereich vergeben wird. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, den Unternehmensbereich innerhalb von 60 Tagen nach dem Recht des Berechtigten zu übergeben.
- der Zuschlagsempfänger, nach Zustimmung und gemäß den von der Verfahren und der beteiligten Leasinggesellschaft festgelegten Modalitäten und Bedingungen, die Anfrage auf Übernahme des Leasingvertrags Nr. 01549491 für 2 vertikale CNC-Drehmaschinen Doosan Mod. Puma V8300 mit CNC Doosan – Fanuc 1 Serie, komplett mit Zubehör und Komponenten, gemäß Artikel 15 des Vertrags selbst sowie in den in dem beigefügten Gutachten genannten Miet-/Leasingverträgen stellen kann, wobei er alle Verpflichtungen und damit verbundenen Lasten übernimmt;
- im Falle der Zuschlagserteilung wird dem oben genannten Mieter kein Vorkaufsrecht auf den Erwerb des Unternehmensbereichs unter gleichen Bedingungen, wie im Mietvertrag für den Unternehmensbereich vorgesehen, anerkannt, da der Mieter der gerichtlichen Liquidationsverfahren 1/2024 ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat;
- im Falle der Zuschlagserteilung liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Zuschlagsempfängers, einen speziellen Vertrag für die Nutzung der Immobilie abzuschließen, in der derzeit die Tätigkeit ausgeübt wird, die im Eigentum Dritter steht.