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Baugrundstück in Fiumicino (Rom)

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n.23781

Immobilien > Grundstücke

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ANGEBOTSABGABE - Baugrundstück in Fiumicino (Rom), Via Idra/Via Geminiano Montanari

Die Grundstücke sind im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Fiumicino im Blatt 726 eingetragen:

Parzelle 235 - 236 - 237 - 238 - 239 - 240 - 241 - 242 - 243 - 244 - 289 - 290 - 246 - 280 - 281 - 282 - 283 - 284 - 285 - 286 - 287 - 288 - 252

Das Gebiet, derzeit ohne jegliche Nutzung, hat eine regelmäßige geometrische Form, die sich aus der Summe der verschiedenen betroffenen Flurstücke ergibt, hat eine Grundstücksfläche von etwa 210.000 m² und eine flache Lage.
Die Gegend ist durch landwirtschaftliche Flächen gekennzeichnet, die als Parkplätze für den Flughafen Fiumicino dienen, der sich in der Nähe befindet, entlang der SO-Seite mit dem Flughafen Leonardo Da Vinci, im SE mit der Verkehrsachse A91 Autobahn Rom-Fiumicino, im NO mit anderen Grundstücken und einigen gewerblichen/handwerklichen Aktivitäten und im NE mit einem Wohnblock, der das Gebiet von der Straße A12 Rom – Civitavecchia trennt.

Das Gebiet gehört zu den landschaftlichen Gütern gemäß Art. 134 Buchstabe b des D.lgs 42/04, da es in der Liste gemäß Art. 143 Buchstabe f) des D.lgs 42/04 enthalten ist: "die nationalen oder regionalen Parks und Reservate. Ebenso die Gebiete des äußeren Schutzes der Parks".
Der Umfang des Naturschutzgebiets Litorale Romano, das mit D.M. 29.03.1996 eingerichtet wurde, umfasst das Gebiet und ordnet es in Zone Typ 2 (geringerer Schutz) ein.

Das Gesetz 58/63 "Hinderniskarte" hat in den Flughafenumgebungen durch spezielle Kartografie eine Einschränkung der Bauarbeiten von Hindernissen und/oder der Höhen für neue Bauwerke festgelegt. In diesem Fall liegt das Gebiet innerhalb des Flugkegels in Achse der Piste Nr. 2 mit einer Fläche, die eine Neigung von 1/50 aufweist, was die zulässige Bauhöhe linear von einem Mindestwert von 12 m auf einen Höchstwert begrenzt, der mit linearen Erhöhungen entlang der Fortsetzung der Pistenachse um einen Meter alle fünfzig Meter bestimmt wird, beginnend von der südwestlichen Grenze senkrecht zur Via Idra von 25 Metern bis zu etwa 36 Metern an der gegenüberliegenden Grenze.

Basierend auf der Lärmkategorisierung, die vom C.C del. Nr. 98 vom 25.07.02 angenommen wurde, fällt das Interventionsgebiet in die Klasse IV (Gebiete mit intensiver menschlicher Aktivität).


Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die angehängte Dokumentation.

Fläche: 210.000

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