ANGEBOTSERHEBUNG - Verkauf von Unternehmen zur Wurstproduktion in Montecchio (TR), Ort Cordigliano, Konsortialstraße Teverina, Via Teverina Nr. 13
UNTERNEHMEN ZUR WURSTPRODUKTION
Unternehmenskomplex bestehend aus materiellen und immateriellen Vermögenswerten, wie nachfolgend näher spezifiziert:
- Gebäude auf zwei Ebenen (Erdgeschoss und erstes Obergeschoss mit überwiegender Nutzung als Produktionsstätte, bestehend aus der Anwesenheit der Fabrik. Es gibt auch andere Bereiche, die jeweils für den gewerblichen und Lager-/Depotgebrauch bestimmt sind. Was den Zustand der Außen- und Innenausstattung betrifft, so sind diese insgesamt durchschnittlich akzeptabel, da es sowohl ältere als auch neu renovierte Bereiche gibt (siehe Abb. 3 und 4). Gleiches gilt für die vorhandenen Anlagen. Das Grundstück hat ein verbleibendes Baupotenzial von 38.480 m³.
- Anlagen, Maschinen zur Produktion, Ausrüstungen, Fahrzeuge, Büromöbel, Büromaschinen, Geschäftseinrichtungen und Geschäftsausrüstungen
- Mietverträge für Unternehmenszweige
Es ist die Pflicht des Käufers, alle Mitarbeiter der Scianca Salumi s.r.l. (derzeitige Mieter des betreffenden Unternehmenszweigs) gemäß den Bestimmungen des Art. 2112 des Zivilgesetzbuches und mit allen daraus resultierenden Rechten zu übernehmen.
Mietvertrag für Unternehmenszweige
Mit Vertrag vom 30.05.2017 wurde ein Mietvertrag für Unternehmenszweige abgeschlossen, der den Unternehmenszweig umfasst, der die Verarbeitung, Umwandlung und Vorbereitung von Fleisch, Reifung und den entsprechenden Verkaufsstandort umfasst. Im vermieteten Unternehmenszweig sind materielle Vermögenswerte und Immobilen enthalten, in denen die Tätigkeit des betreffenden Unternehmenszweigs ausgeübt wird, sowie das Recht auf ausschließliche Nutzung des Schildes.
Die Miete für den Unternehmenszweig beginnt am 1. Juni 2017 für eine Dauer von 3 (drei) Jahren, verlängerbar alle drei Jahre, es sei denn, eine Kündigung wird von einer Seite zur anderen per Einschreiben mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Vertrags mitgeteilt. Die im Vertrag vorgesehene jährliche Miete wurde für die ersten drei Jahre auf 1% (ein Prozent) des Bruttoumsatzes, ohne Mehrwertsteuer, festgelegt, den die mietende Gesellschaft mit dem vermieteten Unternehmenszweig erzielen wird, und beträgt jedoch nicht weniger als 10.500,00 Euro jährlich zuzüglich Mehrwertsteuer. Ab dem vierten Jahr wird die oben genannte Miete auf 2% (zwei Prozent) des von der Mietgesellschaft erzielten Bruttoumsatzes festgelegt und beträgt jedoch nicht weniger als 20.500,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Vertrag sieht vor, dass die Miete in monatlichen Raten, am 10. jedes Monats, zu zahlen ist, wobei die ersten drei Jahre jeweils 875,00 Euro betragen. Eine eventuelle Nachzahlung, die sich aus dem Prozentsatz von 1% (für die ersten drei Jahre) und 2% (für die folgenden Jahre) ergibt, wird nach Überprüfung des Bruttoumsatzes innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf jedes Geschäftsjahres ab dem 1. Juni 2018 gezahlt. Mit der Urkunde des Notars Filippo Clericò, Rep. 19881, vom 6.08.2018 (Anlage 4) wurde der ursprüngliche Mietvertrag mit einer auflösenden Klausel ergänzt, die besagt, dass dieser im Falle des Verkaufs, auch teilweise, der Immobilie, in der die Tätigkeit des betreffenden Mietvertrags ausgeübt wird, sowie im Falle der Veröffentlichung eines Verkaufsangebots für die im Anhang zu dem genannten Vertrag unter dem Buchstaben "A" aufgeführten beweglichen Vermögenswerte, die Teil des vermieteten Unternehmenszweigs sind, aufgelöst wird.
Mit Antrag vom 28.01.2021 hat die Gesellschaft die Genehmigung beantragt, Artikel 2 des Mietvertrags für Unternehmenszweige zu ändern, um die auflösende Klausel im Falle der Veröffentlichung des Verkaufsangebots zu streichen.
Am 30.04.2021, nach positiver Stellungnahme des gerichtlichen Kommissars des vorläufigen Insolvenzverfahrens, hat die Gesellschaft den Mietvertrag für Unternehmenszweige geändert, sodass dieser nur im Falle der tatsächlichen Zuschlagserteilung aufgelöst wird, mit der Verpflichtung, die Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach der Zuschlagserteilung zu übergeben.
Mit dem am 21.03.2024 veröffentlichten Angebot hat die Insolvenzverwaltung eine Sammlung unwiderruflicher Angebote für den Abschluss eines Mietvertrags für den Unternehmenszweig, der Gegenstand dieses Wettbewerbsverfahrens ist, eingeleitet, das am 21.05.2024 ohne eingegangene Angebote abgeschlossen wurde. Daher wurde der Mietvertrag gemäß der Urkunde vom 30.05.2017 mit dem gleichen Mieter zu den bereits vereinbarten Bedingungen erneuert.
Die Immobilie ist im Kataster der Gebäude der Gemeinde Montecchio unter Blatt 25 - Parzelle 96 - Kategorie D/7 eingetragen.
Das Grundstück ist im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Montecchio unter Blatt 25 - Parzelle 96 - städtische Einheit - Fläche 20.000 m² eingetragen.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das Gutachten und die beigefügten Unterlagen.
Serverzeit Sa 14/12/2024 Stunden 23:26 | Europe/Rome
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