Produktion von Baustellenmaterialien - Anlagen und Ausrüstungen
Insolvenz Nr. 3/2013 - Gericht von Sciacca
Zu verkaufen sind Anlagen und Ausrüstungen zur Produktion von Materialien für den Bau, wie Betonmischanlagen, Schnellmaschinen zum Schneiden von Eisen, Krane und Ausrüstungen wie Generatoren und Kompressoren
Es ist auch möglich, Angebote für das Gesamtlos (Los 0) abzugeben, das alle Lose in der Auktion umfasst.
Die Käufer/Ersteigerer der beweglichen Güter müssen sich vor Beginn der Abholungen mit einem P.O.S. (Betriebsicherheitsplan) und gegebenenfalls weiteren Dokumenten und/oder technischen Maßnahmen ausstatten, die zur Einhaltung der Arbeitssicherheitsgesetzgebung erforderlich sind, bevor die Abholungen beginnen.
Die Lose werden wie gesehen und gefällt im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Das Verfahren ist nicht im VIES registriert. Die Mehrwertsteuer ist daher auch für innergemeinschaftliche Käufer fällig.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden wie gesehen und gefällt im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum Umweltschutz, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit. Etwaige nicht den aktuellen Vorschriften entsprechenden Instrumente, die im Inventar enthalten sind, werden nur als Ersatzteile verkauft, wobei jegliche Verantwortung der Insolvenzverwaltung für die Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Ersteigerer verpflichtet, für etwaige nicht konforme Güter, die nicht das CE-Zeichen tragen, auf eigene Kosten und Risiko für deren Normierung zu sorgen oder, falls dies nicht möglich ist, für deren gesetzeskonforme Entsorgung zu sorgen.