Touristenkomplex in Montelparo (FM), Contrada Coste 2
Es wird darauf hingewiesen, dass das Auktionsende auf den 31.05.2023 um 15:30 Uhr verschoben wurde
Die Immobilien sind im Kataster der Gebäude der Gemeinde Montelparo auf Blatt 21 registriert:
Parzellen 19 - 320 - 317 - 293 - 309 - 310 - 311 - 312 - 285 - 286 - 287 - 288 - 289 - 299 - 300 - 301 - 284
Die Grundstücke sind im Kataster der Gemeinde Montelparo auf den Blättern 20-21-22 registriert:
Parzelle 264 (Blatt 20)
Parzellen 135 - 136 - 137 - 18 - 22 - 24 - 25 - 26 - 27 - 271 - 28 - 283 - 29 - 294 - 307 - 318 - 404 - 405 - 407 - 424 - 426 - 427 - 428 - 431 - 432 - 284 (Blatt 21)
Parzellen 3 - 4 (Blatt 22)
Der Schätzgegenstand, der auf einer Fläche von 98.718 qm entwickelt wurde, besteht aus einem Touristen-/Unterkunftskomplex, der sich in der Contrada Coste der Gemeinde Montelparo (Fermo) befindet.
Der Komplex umfasst ein Hotel, das sich auf zwei Gebäude verteilt, mit angeschlossenem Pool, vier Tennisplätzen, einem Fußballplatz für 5 Spieler, zwei Boccia-Plätzen, einem Lagerhaus, dreizehn Reihenhäusern mit verschiedenen Typologien, die sich auf drei verschiedene Zonen verteilen, acht Garagen, einen Minigolfplatz, einen Pferdestall mit einem angrenzenden Trainingsgelände und verschiedene Landparzellen.
Der Komplex fällt teilweise in die "T" Touristische Hotelzone des geltenden P.R.G. (Zone "T1" Touristisch und Zone "T2" Touristisch des angenommenen neuen PRG) und teilweise in die "E" Agrarzone des geltenden und angenommenen P.R.G.
Der Komplex wird inklusive der vorhandenen Güter und Ausstattungen verkauft (Liste der Güter im Anhang), daher setzt sich der Basispreis wie folgt zusammen: EUR 952.000,00 als reduzierter Wert der Immobilien und EUR 80.126,73 als reduzierter Wert der beweglichen Güter.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Reitzentrum derzeit mit einem regulären Mietvertrag läuft, der am 31.12.2022 endet und nicht stillschweigend verlängert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag eine ausdrückliche Auflösungsklausel vorsieht, die im Falle eines Verkaufs eine sofortige Auflösung und somit die Freigabe bei Zuschlag und Zahlung des Preises ermöglicht. Frist für die Freigabe 45 Tage nach Mitteilung der Auflösung. Frist für die Freigabe, wenn die Auflösung während der Tourismussaison erfolgt (1. März-31. Oktober) 8. November 2022.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Touristen-/Unterkunftskomplex derzeit mit einem regulären Mietvertrag läuft, der am 31.12.2023 endet und nicht stillschweigend verlängert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag eine ausdrückliche Auflösungsklausel vorsieht, die im Falle eines Verkaufs eine sofortige Auflösung und somit die Freigabe bei Zuschlag und Zahlung des Preises ermöglicht. Frist für die Freigabe, wenn die Auflösung während der Tourismussaison erfolgt (1. März-31. Oktober) 8. November 2023.
Für weitere Informationen siehe das Gutachten und die beigefügte Dokumentation.
Fläche: 98.718