DAS GERICHT VON SPOLETO
INSOLVENZAMT
VERORDNET
den Beginn eines Wettbewerbsverfahrens gemäß Art. 163 bis Insolvenzgesetz zur Ermittlung anderer potenzieller Mieter und lädt alle Interessierten ein, ein unwiderrufliches Mietangebot gemäß dieser Ausschreibung einzureichen, wobei die nachstehend beschriebenen Modalitäten zu beachten sind.
Bestimmt für die Prüfung und Entscheidung über die Angebote und/oder für die Auktion zwischen mehreren potenziellen Anbietern die Anhörung am 08. September 2021 um 13:00 Uhr vor der Delegierten Richterin Frau Sara Trabalza am Gericht von Spoleto.
Die Angebote müssen unwiderruflich persönlich im Büro von Herrn Fabrizio Sciri, gelegen in Marsciano, Viale della Vittorio, Nr. 23, in einem verschlossenen Umschlag ohne jegliche Kennzeichnung durch Einreichung bis 12:30 Uhr am Vortag des Wettbewerbsverfahrens erfolgen.
Mindestgebot € 1.000,00
BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTSZWEIGS
Der Geschäftszweig besteht aus den folgenden Sachanlagen, die für die Ausübung der Tätigkeit funktional sind, sowie den folgenden Bescheinigungen:- Industrieanlage und Hauptsitz in Bevagna;
- Immobilien: Verfügbarkeit in ihrem tatsächlichen und rechtlichen Zustand der folgenden Immobilien, die im NCU des Gemeinde Bevagna, auf Blatt 41, Parzelle 29, Kategorie D/7, Miete 26.146,00 auf Blatt 41, Parzelle 269, Kategorie D/7, Miete 5.146,00 und aller umliegenden Grundstücke im Eigentum der Gesellschaft (wie aus dem Schätzungsgutachten des Ing. Andrea Cantoni hervorgeht, das zusammen mit diesem Hinweis veröffentlicht wurde und auf das für jeden Zweck und Effekt dieses Verfahrens verwiesen wird);
- Mobiliar, Ausstattung, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen (wie im Schätzungsgutachten des Ing. Fabrizio Poltronieri und den entsprechenden Anhängen beschrieben, die zusammen mit diesem Hinweis veröffentlicht wurden und auf das für jeden Zweck und Effekt dieses Verfahrens verwiesen wird);
- Geschäftswert;
- Individuelles figuratives Markenzeichen, registriert beim EUIPO am 06.12.2010 mit Ablaufdatum 07.05.2030, (wie im Schätzungsgutachten von Dr. Giovanni Merletti und den entsprechenden Anhängen beschrieben, die zusammen mit diesem Hinweis veröffentlicht wurden und auf das für jeden Zweck und Effekt dieses Verfahrens verwiesen wird).
Der Geschäftszweig wird derzeit von der klagenden Gesellschaft gehalten und verwaltet.
Der Mieter verpflichtet sich, in die oben genannten Verträge durch Übernahme der Zahlung der ausstehenden Raten in Höhe von 162.774,00 Euro gemäß dem Bericht des Sachverständigen gemäß Art.161, 3. Absatz L.F. im Rahmen des Sanierungsplans einzutreten und die Gesellschaft ausdrücklich von den solidarischen Zahlungsverpflichtungen in den genannten Verträgen zu befreien, sowie der Vermieterin einen Betrag von 200.000,00 Euro zu zahlen, der in monatlichen Raten für die gesamte Dauer des Geschäftszweigmietvertrags zu zahlen ist.
Der Geschäftszweig wird zu einer Mindestmiete von € 10.000,00 pro Monat vermietet (Zehntausend Euro/00) zuzüglich Mehrwertsteuer für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren, die einmal um denselben Zeitraum verlängert werden können, mit ausdrücklicher Zustimmung zu einer Klausel zur Freigabe des Unternehmens mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten im Falle eines Verkaufs durch die Verfahrensorgane.
Für weitere Informationen siehe das Gutachten und die beigefügte Dokumentation.
Fläche: 3.790